SaaS – Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden
Version 2.1 vom 01. Juli 2024
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die roclub GmbH mit Sitz in Berlin (im Folgenden „roclub“ oder „wir“) vermietet einen Hardware Connector zur Fernsteuerung medizintechnischer Geräte und stellt über die Website https://app.roclub.io (im Folgenden „Website“) die zugehörige Software „Remote Operations Platform“ (im Folgenden: „Plattform“) bereit.
1.2 Die Plattform ist eine Software-as-a-Service-Anwendung, die eine Fernbedienung von medizinischen Geräten wie beispielsweise MRT- und CT-Scannern (im Folgenden: „medizintechnische Geräte“) ermöglicht.
1.3 Die Unternehmenskunden der von roclub angebotenen Dienstleistungen können Gesundheitsorganisationen sein, die ihre medizintechnischen Geräte fernsteuern möchten (im Folgenden: „Medical Center“) sowie selbständige medizinisch-technische Fachkräfte (im Folgenden „Freelancer“) oder andere Dienstleistungsunternehmen mit angestellten medizinisch-technischen Fachkräften (im Folgenden „Radiographer Organization“), die Leistungen über den Marketplace anbieten oder erbringen möchten. Alle Verwenderkategorien werden im Folgenden als „Kunden“ bezeichnet. Für natürliche Personen, die im Auftrag der jeweiligen Kunden die Plattform nutzen (im Folgenden: „Nutzer“), gelten gesonderte Allgemeine Nutzungsbedingungen. Freelancer sind zugleich Radiographer Organizations und Nutzer, so dass die in diesen Geschäftsbedingungen für Radiographer Organizations getroffenen Regelungen auch für Freelancer gelten.
1.4 roclub tritt nicht in die Rolle des Betreibers der betroffenen medizintechnischen Geräte. Betreiber der medizintechnischen Geräte sind zu jederzeit die Medical Center. Damit verbundene klinische Entscheidungen werden ausschließlich von den Medical Center getroffen. Gleiches gilt für den Einsatz des Hardware Connectors und der Plattform für die Zwecke des Medical Centers und für die Einhaltung der Medical Center internen und nationalen Vorschriften.
1.5 Diese SaaS-Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen roclub und seinen Kunden über die von roclub eingeräumte Nutzungsmöglichkeit der Plattform und damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Kunde und roclub werden nachfolgend als „Parteien“ oder „Vertragsparteien“ bezeichnet.
1.6 Das Angebot der Nutzung der Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation der Plattform im Internet, über Vertriebsplattformen oder in anderen Medien stellt kein bindendes Angebot von roclub dar. Hierdurch wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform abzugeben. Wir sind nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn roclub ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt, spätestens jedoch mit der ersten Leistungserbringung. Es gelten die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung, Preise und Konditionen für die vom Kunden ausgewählte Mitgliedschaft.
3. Leistungen und Mitgliedschaften
3.1 Den Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von roclub oder Dritten gespeicherte und ausgeführte Plattform über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags in dem jeweils vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu verwenden.
3.2 Für die Nutzung der Plattform erhält der Kunde einen Zugang zu der Plattform und kann für seine Organisation ein individuelles Benutzerkonto erstellen.
3.3 Soweit verfügbar, hat das Medical Center die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Mitgliedschaften mit oder ohne Zugang zu einem Marktplatz (Option „Marketplace“) zu wählen. Mitgliedschaften ohne einen Zugang zum Marktplatz ermöglichen die Nutzung der Plattform und sonstigen Dienste ausschließlich mit eigenen Beschäftigten. Insbesondere können in diesem Fall die eigenen medizintechnischen Geräte lediglich von eigenen Beschäftigten gesteuert werden. Mitgliedschaften mit der Option „Marketplace“ bieten zusätzlich den Zugang zu einem Marktplatz, so dass externe Leistungen von Radiographer Organizations zur Fernsteuerung von medizintechnischen Geräten, zur Unterstützung oder zum Training von medizinisch-technischen Fachkräften gebucht und ggf. eigene Leistungen durch eigene medizinisch-technische Fachkräfte anderen Medical Centers angeboten werden können.
3.4 Der Kunde erhält die Möglichkeit, eigenen Beschäftigten im vereinbarten Umfang einen Zugang zur Plattform als Nutzer einzurichten. Der Kunde ist für die richtige Zuordnung von Rollen und Berechtigungen zu den einzelnen Nutzern selbst verantwortlich. Die Nutzer können im Auftrag und unter Überwachung des Kunden die Funktionalitäten der Plattform nutzen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Nutzer die Plattform nach Maßgabe dieser SaaS-Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nutzen und die Verpflichtungen des Kunden einhalten. Handlungen der Nutzer gelten im Verhältnis zu roclub als Handlungen des Kunden.
3.5 Die Bereitstellung eines Benutzerhandbuchs oder das Abhalten von Schulungen zur Nutzung der Plattform und der Hardware sind vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen nicht geschuldet. Soweit insbesondere Schulungsleistungen erbracht werden, die über den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Umfang hinausgehen, sind diese im Zweifel entgeltlich.
3.6 roclub ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die roclub einen Einfluss hat. roclub weist den Kunden darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Plattform kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von roclub liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von roclub handeln, von roclub nicht beeinflussbare technische Ausfälle sowie höhere Gewalt.
3.7 roclub bleibt es unbenommen, den Zugang zur Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im eigenen Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken. roclub ist verpflichtet bei geplanten Einschränkungen (z.B. Wartungsarbeiten) den Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens einer Woche zu informieren.
3.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Website und Plattform zugrundeliegenden Software.
4. Nutzung des Hardware Connectors
4.1 Die Nutzung der Plattform zur Fernsteuerung von medizintechnischen Geräten setzt den Einsatz eines von roclub zur Verfügung gestellten Hardware Connectors an jedem medizintechnischen Geräten voraus. Die Bereitstellung des Hardware Connectors setzt den Abschluss einer entsprechenden Mitgliedschaft (vgl. Ziff. 3.3) voraus.
4.2 Gegenstand dieses Vertrages ist auch die Vermietung von Hardware Connectors an das Medical Center im vereinbarten Umfang. Die Systemvoraussetzungen und Spezifikationen des Hardware Connectors ergeben sich aus der Website. roclub bleibt Eigentümerin der Hardware Connectors.
4.3 Die Einbindung eines medizintechnischen Gerätes in die Plattform ist nur möglich, wenn das Gerät die von roclub auf der Website bekanntgegebenen technischen Anforderungen erfüllt und vom Kunden die weiteren technischen Anforderungen (u.a. Netzwerkeinstellungen und Internetverbindung) erfüllt werden.
4.4 Die Hardware Connectors werden gemäß den getroffenen Vereinbarungen an den Kunden geliefert. Anfallende Kosten für Verpackung und Versand werden, sofern gesondert vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von roclub schriftlich bestätigt wurden.
4.5 Das Medical Center ist für die Inbetriebnahme und den dauerhaften Anschluss der Hardware Connectors selbst verantwortlich.
4.6 Das Medical Center hat die Hardware Connectors ausschließlich für den vertragsgemäßen Gebrauch zu verwenden und diese pfleglich und schonend zu behandeln. Ein Connector darf immer nur für die Anbindung jeweils eines medizintechnischen Gerätes genutzt werden. Modifikationen, Manipulationen oder ähnliche Eingriffe an den Hardware Connectors sind für das Medical Center nicht gestattet. Störungen und Beschädigungen an den Hardware Connectors hat das Medical Center roclub unverzüglich mitzuteilen und ausschließlich von diesem oder von ihm beauftragten Dienstleistern beheben zu lassen. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen aus Beschädigungen und Störungen an der Hardware, die dem Kunden zuzurechnen sind, bleibt vorbehalten.
4.7 Missachtet das Medical Center die Pflichten aus Ziff. 4.4 oder hat der Kunde die Störung der Hardware oder den Mangel zu vertreten, ist roclub berechtigt, dem Medical Center die durch Mängelbehebung oder Ersatz entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
4.8 roclub haftet nicht für Mängel, die nach Änderung der Einsatz- oder Betriebsbedingungen, nach Änderungen oder Eingriffen in die Hardware oder deren Betriebssystem, nach Installation von nicht vorgesehener Software, nach Verbindung mit Hardware, für die der Hardware Connector nicht zugelassen ist, nach Bedienungsfehlern oder nach vertragswidriger Nutzung auftreten.
4.9 Die verschuldensunabhängige Haftung von roclub für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
4.10 roclub behält sich das Recht vor, die gelieferten Hardware Connectors während der Vertragslaufzeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch eine adäquat funktionsfähige Hardware zu ersetzen. Es obliegt dem Medical Center, den jeweiligen Austausch unverzüglich und nach den Vorgaben von roclub vorzunehmen.
5. Marketplace
5.1 Medical Centers, die eine Mitgliedschaft mit der Option „Marketplace“ haben, steht zusätzlich zu der Nutzung der Plattform mit eigenen Beschäftigten ein Marktplatz zur Verfügung, über den Verträge (im Folgenden „Buchungen“) über die Erbringung von Leistungen zwischen Medical Centers und Radiographer Organizations in konkreten Zeiträumen (im Folgenden „Sessions“) geschlossen werden können.
5.2 Radiographer Organizations und Medical Center mit der Option „Marketplace“ (im Folgenden „Auftragnehmer“) können ihre Leistungen auf dem Marktplatz anbieten und diese können wiederum von Medical Centers (im Folgenden „Auftraggeber“) gebucht werden.
5.3 Bietet ein Auftragnehmer Sofortbuchungen von Leistungen an, kann der Auftraggeber für die vom Auftragnehmer angegebenen Verfügbarkeiten und Bedingungen direkt eine verbindliche Buchung vornehmen; mit der Buchung durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. Im Übrigen kommt der Vertrag zustande, wenn der Auftragnehmer eine verbindliche Buchungsanfrage des Medical Centers annimmt.
5.4 Sofern der Auftragnehmer konkrete medizinisch-technischen Fachkräfte (im Folgenden „Remote Operator“) zur Buchung anbieten, sind diese verbindlich und dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsschluss nicht ausgetauscht werden.
5.5 Auf dem Marktplatz geschlossene Verträge über Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande. Sämtliche Vertragspflichten und gegenseitige Ansprüche entstehen ausschließlich zwischen diesen Parteien. Weiterhin können für diese Verträge besondere Vertragsbedingungen der Auftraggeber und/oder Auftragnehmer zur Anwendung kommen.
5.6 Auftraggeber sind berechtigt, Buchungen von termingebundenen Sessions entsprechend den in der Buchung festgelegten Konditionen zu stornieren. Im Falle des Nichterscheinens des Auftraggebers hat der Auftraggeber das vollständige Honorar als Pönale an den Auftragnehmer zu entrichten.
5.7 Storniert der Auftragnehmer eine termingebundene Session innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Session und legt hierfür nach Aufforderung von roclub keine die gebuchte medizinisch-technische Fachkraft betreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, ist roclub berechtigt, den Auftragnehmer dauerhaft für die Nutzung des Marktplatzes zu sperren.
5.8 Für jede über den Marktplatz getätigte Buchung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine transaktionsabhängige Gebühr an roclub zu entrichten. Die jeweils fällige Gebühr ergibt sich aus der Preisliste (gemäß nach Ziff. 10.4). Fällt, wie in Ziffer 5.6 geregelt, eine Stornierungsgebühr an, so wird die transaktionsabhängige Gebühr auch dann fällig, wenn die Buchung vom Auftraggeber nach Vertragsschluss storniert wird. Maßgeblich für Berechnung der transaktionsabhängigen Gebühr ist dann die Höhe der Stornierungsgebühr.
5.9 Buchungen dürfen ausschließlich über den Marktplatz durchgeführt werden. Beauftragungen des Auftragnehmers außerhalb des Marktplatzes sind nicht zulässig. roclub behält sich in diesem Fall eine dauerhafte Sperrung der Accounts der Beteiligten vor.
5.10 Für die Dauer der Nutzung der Plattform und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach letztmaligem Vertragsschluss über den Marktplatz verpflichtet sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer gegenüber roclub, es zu unterlassen, medizinisch-technische Fachkräfte, mit denen mindestens ein Vertragsabschluss über den Marktplatz zustande gekommen ist, für sich oder für Dritte abzuwerben und einen Vertrag außerhalb des Markplatzes über eine Zusammenarbeit zu schließen sei es selbst oder durch Dritte, unmittelbar oder mittelbar, auf eigene oder für fremde Rechnung. Für jeden den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer, roclub eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,- EUR zu zahlen.
6. Berufshaftpflichtversicherung für Remote Operators („roCare“)
6.1 roclub unterhält, sofern mit der Leistungsbeschreibung für die vom Kunden gewählte Mitgliedschaft vereinbart, eine Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit der Remote Operators mit einer Deckungssumme von EUR 5.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei der Auftragnehmer für die über den Marktplatz gebuchten Leistungen mitversichert sind. Die versicherte Tätigkeit der Remote Operators umfasst die remote Bildakquisition (Einstellung und Steuerung von MRT- und CT-Scannern) in Delegation des jeweils verantwortlichen Arztes im Medical Center sowie die Durchführung von remote Support- und Schulungsleistungen. Der Deckungsschutz besteht subsidiär zu einer bestehenden Haftpflichtversicherung des freiberuflich tätigen Remote Operators bzw. subsidiär zu einem bestehenden Deckungsschutz über den Arbeitgeber. Es gelten die Versicherungsbedingungen, die unter der Website www.roclub.com/terms abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden können. Die Kosten für die Versicherung sind in der transaktionsabhängigen Gebühr entsprechend Ziffer 5.8. enthalten.
6.2 Die Haftung des Auftragnehmers bleibt darüber hinaus unberührt. roclub ist zur Unterstützung bei der Schadensregulierung nicht verpflichtet. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Haftpflichtversicherung obliegt dem Auftragnehmer.
7. Aktualisierung der Plattform
7.1 roclub ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plattform sowie die hierüber angebotenen Dienste während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schließt auch die Hinzufügung neuer Funktionalitäten, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend mit ein. Dabei bleibt es roclub vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung angebotene Dienste über die Plattform zu ändern, um dem Kunden ein entsprechend optimiertes Leistungsangebot zu bieten, sofern hierdurch die Tauglichkeit der Plattform zum vereinbarten Zweck erhalten bleibt und das optimierte Angebot unter Beachtung beiderseitiger Interessen für den Kunden zumutbar ist.
7.2 Darüber hinaus ist roclub berechtigt, Änderungen, Anpassungen, Einschränkungen, die Entfernung von Funktionalitäten der Plattform und der damit angebotenen Leistungen vorzunehmen, wenn geänderte rechtliche Vorschriften oder Normen oder neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse dies bedingen. Die Art der Umsetzung obliegt roclub. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung einzelner bestimmter Funktionalitäten oder auf deren Einführung.
8. Support
8.1 roclub bietet dem Kunden einen Anwendersupport an. Dieser erfolgt nach Wahl von roclub per E-Mail, Chat oder telefonisch und steht dem Kunden werktags (bezogen auf die Region Berlin) vom 9:00 - 16:00 Uhr CET zur Verfügung.
8.2 Im Rahmen des Supports werden Fragen des Kunden zur Nutzung der Plattform und Meldungen über etwaige Funktionsstörungen entgegengenommen und soweit möglich beantwortet.
8.3 Möchte der Kunde Mängel rügen, so hat er eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung in Textform (§ 126b BGB) zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
9. Verfügbarkeit
9.1 Die Plattform steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die vertraglich vereinbarte durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden, die wesentlichen Funktionalitäten der Plattform zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen angekündigte Wartungszeiten, Störungen oder Ausfälle des Hardware-Connectors sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Plattform aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von roclub liegen (insbesondere Verschulden Dritter, Störungen aufgrund der fehlerhaften Installation des Hardware Connectors, Störung von Telekommunikationsleitungen, Störungen der Internetverbindung oder Netzwerkeinstellungen beim Kunden, höhere Gewalt). roclub wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen und Testen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.
9.2 Die durchschnittliche Verfügbarkeit nach Ziffer 8.1 berechnet sich, indem die Zeit in Stunden, in denen die Plattform verfügbar ist, durch die Gesamtzahl der Stunden des jeweiligen Kalenderjahres geteilt wird.
10. Pflichten der Kunden
10.1 Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung und in seinem Kundenkonto getätigten Angaben zutreffend und vollständig sind. Es dürfen insbesondere keine Daten von Dritten eingegeben werden.
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Er verpflichtet sich, mit seinen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern. Sollte der Kunde Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos durch Dritte erhalten, hat er roclub unverzüglich darüber zu informieren.
10.3 Der Kunde darf lediglich im vereinbarten Umfang Nutzer anlegen und Dritten außerhalb seiner Organisation stehenden Personen und Organisationen die Nutzung der Plattform und der darüber angebotenen Dienste nicht ermöglichen.
10.4 Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform, die angebotenen Dienste und/oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Hierzu zählen insbesondere
a. die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
b. das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.
10.5 Soweit die Plattform die Abgabe von Bewertungen zulässt, sind die Kunden verpflichtet, jeweils wahrheitsgemäße und angemessene Bewertungen abzugeben.
10.6 Die Kunden sind jeweils verpflichtet, über den Marktplatz gebuchte Sessions wahrzunehmen und die jeweiligen Leistungen im Einklang mit den Vereinbarungen mit der anderen Vertragspartei zu erbringen.
10.7 Radiographer Organizations und Medical Center mit der Option „Marketplace“ sind verpflichtet, vor der ersten externen remote Session eine von roclub angebotene Pflichtschulung zu absolvieren. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss ist in der Plattform zu dokumentieren.
10.8 Radiographer Organizations und Medical Center mit der Option „Marketplace“ sind verpflichtet, vor einem Angebot von Leistungen auf der Plattform eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf Anfrage von roclub sind diese Kunden verpflichtet, das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung, die die vertragsgegenständlichen Risiken abdeckt, nachzuweisen.
10.9 Die Kunden sind für auf die Leistungen, die auf dem Marktplatz angeboten werden, etwaig anfallende Steuern und Sozialabgaben selbst verantwortlich.
11. Vergütung; Zahlungsbedingungen
11.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
11.2 Medical Center sind verpflichtet, eine einmalige Gebühr für die Integration jedes medizintechnischen Gerätes in die Plattform zu zahlen. In der Gebühr ist das Onboarding und die Unterstützung bei technischen Fragen rund um die Installation für das jeweilige medizintechnische Gerät entsprechend des in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Umfangs enthalten. Die Gebühr ist mit Vertragsschluss und vor Lieferung des Hardware Connectors fällig. Darüber hinaus verpflichtet sich das Medical Center, eine Grundgebühr pro Abrechnungsperiode (jährlich bzw. monatlich) entsprechend der vereinbarten Mitgliedschaft pro angeschlossenem medizintechnischem Gerät für die Bereitstellung des Hardware Connectors sowie für die Nutzung der Plattform jeweils im Voraus für den kommenden Abrechnungszeitraum an roclub zu entrichten. Zusätzlich ist das Medical Center verpflichtet eine zeitabhängige Gebühr in Abhängigkeit der Dauer der durchgeführten Sessions für das jeweilige medizintechnische Gerät zu entrichten, sofern die Dauer eine mit der Mitgliedschaft vereinbarte Dauer pro medizintechnischem Gerät in der Abrechnungsperiode überschreitet. Die Abrechnung der zeitabhängigen Gebühr erfolgt nach Überschreitung eines vereinbarten Schwellenwertes und am Ende der Abrechnungsperiode.
11.3 Die Radiographer Organisation und Medical Center, sofern sie als Anbieter von Leistungen auftreten, verpflichten sich als Leistungserbringer transaktionsabhängige Gebühren nach Maßgabe von Ziffer 5.8 zu entrichten.
11.4 Sofern von den Kunden Leistungen beauftragt oder in Anspruch genommenen werden, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen (z.B. Installationsunterstützung, Schulungen und sonstige Services), werden diese nach Aufwand entsprechend jeweils geltenden Preisliste gesondert berechnet.
11.5 Soweit nicht explizit anders ausgewiesen, sind alle im Angebot, in Preislisten, auf der Website und anderenorts angegebenen Preise Netto-Preise in Euro und verstehen sich ggf. zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
11.6 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Auch eine digitale Rechnung gilt als wirksam, wenn sie dem Kunden zugeht.
11.7 Verzögert der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen, ist roclub nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von roclub bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn roclub ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht.
11.8 roclub ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für roclub unzumutbar ist. Zu weiteren Preiserhöhungen ist roclub berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 6 Monate zurückliegt. roclub wird dem Kunden die Preiserhöhungen einen Monat vorher per E-Mail ankündigen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung binnen 2 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht schriftlich oder per E-Mail, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird roclub in der Ankündigung gesondert hinweisen.
11.9 Eine Aufrechnung von Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit Forderungen zulässig, die bereits rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt oder nicht bestritten wurden.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für Zugang zur und Nutzung der Plattform gegeben sind. Dies gilt insbesondere für geeignete Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Netzwerk und Firewall-Einstellungen und Browsersoftware unter Beachtung der durch roclub ggf. erteilten technischen Vorgaben. Dies schließt insbesondere den Einsatz einer funktionsfähigen Workstation und einer Webcam am medizintechnischen Gerät sowie am remote Arbeitsplatz mit ein.
12.2 Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten durch roclub oder Dritte (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungen bei der von ihm eingesetzten Soft- und/oder Hardware vorzunehmen.
12.3 Der Kunde wird verbindlich mindestens einen Ansprechpartner für roclub benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung anstehenden Entscheidungen zu treffen und an roclub zu kommunizieren.
12.4 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber roclub, bei der Verwendung der Plattform, keine strafbaren oder sonst rechtswidrigen oder in die Rechte Dritter eingreifenden Inhalte und/oder Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.
13. Zugangssperre
13.1 roclub ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zu der Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte roclub von einem solchen Verdacht in Kenntnis setzen. roclub wird den Kunden über die Maßnahme und über die Gründe hierfür in Kenntnis setzen. Für etwaige daraus resultierende Schäden haftet roclub nicht.
13.2 Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass Dritte das Kundenkonto des Kunden missbräuchlich nutzen, ist roclub ebenfalls zur Sperrung des Zugangs berechtigt. In diesem Fall wird roclub den Kunden unverzüglich über die Sperrung und die ergriffenen Maßnahmen unterrichten. Für etwaige daraus resultierende Schäden haftet roclub nicht.
14. Nutzungsrechte; Urheberrecht
14.1 Die Plattform wird as-a-service zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsmöglichkeit für den Kunden ist damit auf die Nutzung der Plattform beschränkt. roclub räumt dem Kunden das örtlich unbeschränkte, befristete, widerrufliche, nicht-ausschließliche, nicht-unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die SaaS-Leistungen für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Weitergehende urheberrechtliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte werden nicht eingeräumt.
14.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die SaaS-Leistungen oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, zu verkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerk; (ii) die die SaaS-Leistungen zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen; (iii) Bestandteile der SaaS-Leistungen, für die dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und zu nutzen; (iv) die Nutzungsrechte an den SaaS-Leistungen an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugriff auf die SaaS-Leistungen zu gewähren; (v) den Programmcode der SaaS-Leistungen zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich zwingend gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; sowie (vi) rechtliche Hinweise, insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von roclub, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
15. Gewährleistung
15.1 Bei Mängeln gelten grundsätzlich die §§ 536 ff BGB sowie die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 15:
a. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1., 1. Var. BGB wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von roclub bleibt bestehen. Bei der Feststellung, ob roclub ein Verschulden trifft, wird vom Kunden anerkannt, dass Software faktisch nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.
b. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von roclub entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c. Eine Kündigung durch den Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn roclub ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
d. roclub übernimmt keine Gewährleistung für die Erfüllung der technischen Anforderungen seitens des Kunden (z.B. den Internet-Zugang des Kunden), insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internet-Zugangs. Der Kunde ist für seinen Internet-Zugang zum Übergabepunkt der SaaS-Leistung selbst verantwortlich.
16. Haftung
16.1 roclub haftet für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
16.2 Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten haftet roclub auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Liegt kein Fall des 16.1 vor, ist die Haftung in diesem Fall beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Unabhängig von dieser Beschränkung ist die Haftung pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden an roclub im vergangenen Vertragsjahr entrichteten Gebühren beschränkt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Folgeschäden) – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von roclub als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
16.4 roclub haftet nicht für die Richtigkeit der von den Software-Nutzern hinterlegten Daten. Eine Prüfung dieser Daten nimmt roclub nicht vor.
16.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen roclub beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen von Ziff. 16.1.
17. Freistellung
17.1 Der Kunde stellt roclub für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter, insbesondere Mitarbeitern des Kunden, bei der Nutzung der Remote Operation Plattform von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die roclub durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen, soweit diese auf Handlungen des Kunden zurückzuführen sind. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die roclub entstehen sollten.
17.2 Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
18. Laufzeit; Kündigung
18.1 Die Laufzeit („Grundlaufzeit“) des Vertrages beträgt entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung ein (1) Monat bzw. zwölf (12) Monate oder eine andere individuell vereinbarte Dauer und verlängert sich automatisch um die Grundlaufzeit, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
18.2 Bei Zweifeln und sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Grundlaufzeit zwölf (12) Monaten.
18.3 Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies ist für den Kunden insbesondere dann der Fall, wenn die Nutzung der Software gesetzlich oder behördlich untersagt wird oder technisch nicht mehr möglich ist. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
18.4 Mit Beendigung des Vertrages verliert der Kunde Zugriff auf seinen Account und die Plattform und kann die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.
18.5 roclub wird das Kundenkonto zwecks Datensicherung 12 Monate nach Beendigung des Vertrags aufrechterhalten. Nach Ablauf dieser 12 Monate wird das Kundenkonto endgültig gelöscht.
18.6 Sofern dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages Hardware (insbesondere Hardware Connectors) überlassen wurde, ist diese nach Vertragsbeendigung in ordnungsgemäßem Zustand unverzüglich an roclub herauszugeben. Die Kosten und das Transportrisiko der Rückführung der Vertragsgegenstände an roclub trägt der Kunde. Erfolgt die Rückgabe nicht in ordnungsgemäßem Zustand, kann roclub den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstands auf Kosten des Kunden herstellen bzw. von Dritten herstellen lassen. Bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes des Mietgegenstandes gilt dieser als nicht zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben wird. Gibt der Kunde die Hardware nicht bei Vertragsende zurück, hat er für jeden angefangenen Monat der Nichtrückgabe die vereinbarte Grundgebühr nach Ziff. 11.2 weiter zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass roclub kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche von roclub bleiben hiervon unberührt.
19. Vertraulichkeit
19.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
19.2 Informationen sind jedenfalls dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziff. 19, wenn sie
a. der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
b. allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden oder
c. der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
19.3 Die Verpflichtungen dieser Ziff. 19 überdauern das Ende des Vertrages.
20. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung und gemeinsame Verantwortung
20.1 Der Kunde räumt roclub für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von roclub für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. roclub ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist roclub ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
20.2 Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
20.3 Die Parteien vereinbaren, dass roclub die Daten des Kunden in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke, zur Analyse und zur Weiterentwicklung der Software verwenden darf.
20.4 Die Erhebung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Plattform erfolgt durch den jeweiligen Kunden in eigener Verantwortlichkeit. Die Kunden verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbesondere der DSGVO, soweit diese anwendbar ist).
20.5 Die Kunden sind jeder für sich gemeinsam mit roclub für die Datenverarbeitung im Hinblick auf die Erhebung, Verwendung und Auswertung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Marktplatz-Funktion (im Weiteren „Nutzungsdaten“) zur Organisation von Sessions verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Ausgeschlossen hiervon ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung einer Session.
20.6 roclub ist grundsätzlich für die Zurverfügungstellung der Datenschutzinformation wegen der Verarbeitung der Nutzungsdaten im Sinne dieser Vereinbarung verantwortlich. Soweit die Kunden eigene Datenschutzinformationen zur Verfügung stellen, sind sie für die Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit allein verantwortlich.
20.7 Für den Fall, dass eine betroffene Person Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten oder auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten geltend macht, ist diejenige Partei für die Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen verantwortlich, gegenüber welcher die Geltendmachung dieser Rechte erfolgt. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass roclub gegenüber betroffenen Personen als erste Anlaufstelle benannt wird. Wenn Betroffenenrechte nach Maßgabe dieses Absatzes geltend gemacht werden, werden sich die Parteien wechselseitig unterstützen, soweit dies zur Wahrung der Betroffenenrechte erforderlich oder zweckmäßig ist. Die Kunden sind verpflichtet, roclub in diesem Falle unverzüglich zu benachrichtigen.
20.8 Soweit einer Partei (Geschädigter) ein Schaden entsteht, weil die andere Vertragspartei (Verletzter) Verpflichtungen aus dieser Ziff. 20 verletzt hat, ist der Verletzter verpflichtet, dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Liegt der Schaden darin, dass Dritte Ansprüche gegen den Geschädigten geltend machen, ist der Verletzter zur Freistellung des Geschädigten auf erstes Anfordern verpflichtet.
20.9 Der Schadensersatz bzw. die Freistellung umfasst auch gerichtliche und außergerichtliche Rechtsverteidigungskosten. Soweit rechtlich zulässig, umfasst der Schadensersatz bzw. die Freistellung auch Bußgelder, die eine Aufsichtsbehörde gegen den Geschädigten verhängt.
20.10 Die Kunden sind alleine für die Verarbeitung von etwaigen Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verantwortlich und verpflichten sich ausdrücklich, diese nicht im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung zu verarbeiten. Die Kunden sind verpflichtet, ihnen unterstellten Personen im Sinne des Art. 29 DSGVO diesbezüglich anzuweisen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist Berlin.
21.2 Die Vertragsparteien werden Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit nur mittels Textform vornehmen. Dies gilt auch bei Änderungen dieses Formerfordernis.
21.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf Dritte zu übertragen oder von Dritten ausüben zu lassen.
21.4 roclub ist berechtigt, diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, dass mit einer Frist von zwei Wochen nach der Mitteilung auszuüben ist.
21.5 roclub ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als vom Kunden genehmigt. Darauf wird roclub in der Ankündigung hinweisen.